NICHT HINNEHMEN DISKRIMINIERUNG

ALSTERTAL MAGAZIN | 79 STEUER & RECHT DISKRIMINIERUNG NICHT HINNEHMEN! Wer sich aufgrund von Alter, sexueller Identität, ethnischer Herkunft, Ge- schlecht oder Behinderung diskriminiert fühlt, muss dies nicht hinnehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt Betroffenen die Möglichkeit, auf Unterlassung, Gleichbehandlung und Kompensation der erlittenen Schäden zu klagen. Wird zum Beispiel einem Dunkelhäutigen bei einer Wohnungsbesichtigung gesagt, dass die Hausverwaltung nicht an Auslän- der vermietet, kann der Interessent Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Der ausführliche Artikel zum Thema Diskriminierung ist in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht. Wer Diskriminierung erlebt und sich dagegen wehren will, sollte das Ge- schehene gut dokumentieren. Vor Gericht sind glaubhafte Indizien uner- lässlich. Hilfreich ist, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen oder Zeugen zu benennen. Abgelehnte Bewerber in einem Vorstellungsgespräch sollten belegen können, dass sie eine bessere Qualifikation, mehr Erfahrung und bessere Referenzen vorweisen können. Auch Ablehnungsschreiben oder nicht neutrale Stellenausschreibungen können als Indizien für eine Benachteiligung vorgelegt werden. Kann der Arbeitgeber den Vorwurf der Diskriminierung nicht entkräften, kann der Benachteiligte eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern fordern. Opfer von Diskriminie- rung haben Anspruch auf Kom- pensation!