rjagd POKÉMON STEUER

ALSTERTAL MAGAZIN | 81 STEUER & RECHT auf der rjagd nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. 3. POKÉMON GO AM STEUER: DONT HUNT AND DRIVE! Prinzipiell ist es nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen. Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, drohen ernste Konsequenzen. Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, zahlen die meisten Kasko-Versicherungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen. 4. AUCH ZU FUSS GILT: RÜCKSICHT IST PFLICHT! Fußgänger sind dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr auf - merksam zu bewegen. Kommt es zu einem Unfall, kann das in eine Anzeige wegen grob fahrlässiger Körperverletzung münden. Aber auch in Haftungsverantwortung für Schäden und in den Verlust des Versicherungsschutzes. Wird ein nachweislich unachtsamer Fußgänger von einem Auto angefahren, so kann er eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommen. 5. VORSICHT BEI DATENSCHUTZ UND PERSÖNLICHER SICHERHEIT! Nutzer der App sollten sich bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert. Diese können an die Betreiber übermittelt werden. In den Datenschutzbestimmungen von Pokémon GO wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identifizierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben. C H R I S T I N E W E D E M E Y E R - L Ü H R S Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht ADAC-Vertragsanwältin Verkehrsrecht Versicherungsrecht Arbeitsrecht Volksdorfer Weg 205 22393 Hamburg / Sasel Tel. 040 / 60 55 99 62 Fax 040 / 60 04 90 90 E-Mail: rainwedemeyerweb.de www.kanzlei-wedemeyer-luehrs.de