Wenn Ihre Immobilie

120 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Immobilienfachmann und Curling-Spieler Nicht nur auf dem Eis beweist Alberto Peer Cordt viel Finger- spitzengefühl. Auch bei der Verwaltung Ihrer Immobilie schafft er mit dem richtigen Dreh den Turnaround. Hamburger Straße 132 22083 Hamburg Tel. 040/6 11 34-0 mailOtto-Lemke.de www.Otto-Lemke.de Immobilienverwaltung ganz persönlich | Recht und Steuern | Bauen und Renovieren | Technik und Energieeinsparung | Wertermitt lung | Kauf und Verkauf | Finanzierung und Versicherung | Vermietung und Verwaltung Neutrale Experten-Beratungen rund um Haus, Grundstück oder Ihre Eigen- tumswohnung. Erfahren Sie mehr über Ihre weiteren Vorteile: www.grundeigentuemerverband.de Wenn es um Ihre Immobilie geht Vorsitzender: Heinrich Stüven Rechtsanwalt Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. Glockengießerwall 19 20095 Hamburg Telefon 040 30 96 72 0 Fax 040 32 13 97 Grundeigentümer-Verband Hamburg die Institution seit 1832 Fortsetzung von S. 118 LÄSTIGE DROHNE Für wenig Geld kann sich inzwischen jedermann eine mit einer Kamera ausgestatte Drohne kaufen und sie im eigenen Garten starten lassen. Es war deswegen nur eine Frage der Zeit, bis Grundstücksnachbarn wegen Belästigung und Ver- letzung der Persönlichkeitsrechte vor Gericht ziehen würden. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS setzte sich in einem derartigen Fall der Überwachte durch. (Amtsgericht Potsdam, Aktenzeichen 37 C 454/13) Der Fall: Die Lebensgefährtin eines Grundstückseigentümers lag an einem Sommervormittag auf einer Liege im Garten und las in einem Buch. Nach eigener Aussage wurde sie durch ein Motorengeräusch aufgeschreckt, das von oben kam. Es handelte sich um eine Flugdrohne, die nur wenige Meter über ihrem Kopf schwebte. Sie war vom Nachbaranwesen aus gestartet worden. Das wollten sich die Betroffenen nicht gefallen lassen. Sie forderten, dass es der Drohnenbesitzer in Zukunft unterlasse, Aufnahmen vom Grundstück und den darauf befindlichen Personen zu fertigen. Das Urteil: Das Amtsgericht Potsdam entsprach diesem Ansinnen, stimmte der Unterlassungsklage zu und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von (theoretisch) bis zu 250.000 Euro. In der schriftlichen Urteils- begründung hieß es: Die Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig herumfliegen zu lassen, hat hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten, zumal es genug Flächen und Räume gibt, in denen der Beklagte seinem Hobby nachgehen kann, ohne Dritte zu stören. G ra fik e n: L B S/ To m ic e k Wer sich im Garten sonnt, will nicht von der Kameradrohne des Nachbarn beobachtet werden das muss man sich auch nicht gefallen lassen.