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ALSTERTAL MAGAZIN | 141 Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest. Dipl.-Kfm. H.-P. Bayer GmbH Frahmredder 1b 22393 Hamburg www.bayer-hamburg.de Ihr Makler im Alstertal www.bayer-hamburg.de Fortsetzung auf S. 142 VIELFAHRER Wer eine oder mehrere Immobilien vermietet hat, der kann die sachlich begründeten Fahrten dorthin in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das heißt, er kann die Ausgaben in vollem Umfang abschreiben. Doch schwierig kann es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS werden, wenn die Zahl dieser Fahrten allzu sehr ausufert. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 18/15) Der Fall: Ein Eigentümer besaß mehrere Objekte, die er regel- mäßig zur Erledigung von Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben aufsuchte im Schnitt sogar mehr als einmal täglich. Insgesamt fielen in einem Jahr 380 Fahrten an. Diese Kosten machte er in seiner Steuererklärung geltend. Das zuständige Finanzamt wollte diese Werbungskosten (0,30 Euro je gefahrenem Kilometer) jedoch nicht anerkennen und den Eigentümer auf die finanziell für ihn unattraktivere Entfernungspauschale (0,30 Euro je Ent - fernungskilometer) beschränken. Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Dieses Mal geht es um Mieterhöhungen, Werbungskosten und mehr! IMMOBILIEN G ra fik e n: L B S/ To m ic e k