bauen schöne Häuser
ALSTERTAL MAGAZIN | 143 IMMOBILIEN S&T Landhaus GmbH, Schenefelder Landstraße 173, 22589 Hamburg, 040 / 870 860-0, infost-landhaus.de, www.st-landhaus.de Wir bauen schöne Häuser! Von der Planung bis zum fertigen Haus. Alles aus einer Hand! . S&T L ANDHAUS 30 Jahre Sicherheit & Qualität Schlüsselfertige Massivhäuser bieten viele bei S&T Landhaus erhalten Sie Qualität seit 30 Jahren! Überzeugen Sie sich selbst.. Winterzeit/Einbruchzeit, seien Sie jetzt bereit mit Sicherheitsrollläden! Einbruchsrate ist um 22% gestiegen Markisen und Sicherheitsrollläden von Andre Atzert - aus eigener Produktion - Atzert Rollläden, Markisen, Sonnenschutz www.rolladenatzert.de Ahrensburger Str. 66 Tel.: 040 / 68 91 36 16 Fax: 040 / 68 91 34 27 Die zuständigen Zivilrichter befanden, eine fünf- prozentige Minderung sei angemessen, denn das vorhandene Problem gehe weit über ästhetische Fragen hinaus. Schmutzfangmatten mögen eine sinnvolle Einrichtung sein, weil sie vermeiden helfen, dass allzu viel Staub, Dreck und Matsch in die Innenräume eines Gebäudes gelangen. Was aber, wenn sich eine Frau mit ihren Stöckelschu- hen in den Löchern einer solchen Matte verfängt, stürzt und Verletzungen davonträgt? So war es am Eingang eines städtischen Gebäudes geschehen. Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 U 127/15) lehnte die Forderung nach Schadenersatz ab. Die Matte sei klar erkennbar und bei vorsichtigem Begehen gefahrlos zu überwinden gewesen. KATZENSCHADEN Auch wenn man vielleicht im ersten Moment nicht daran denkt Tiere sind in der Lage, einen Parkettboden komplett zu ruinieren. So waren drei Katzen in einer Drei-Zimmer-Wohnung oft mehrere Stunden unbeaufsichtigt gewesen und hatten auf den Holzboden uriniert. Das Parkett wurde so schwer beschädigt, dass es ersetzt und sogar die darunter liegende Betondecke abgefräst werden musste. Die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin müsse für den Schaden nicht aufkommen, beschied das OLG Saarbrücken (Aktenzeichen 5 W 72/13). Es handle sich um eine übermäßige Nutzung der Mietsache, die nicht durch den Vertrag mit der Assekuranz ab- gedeckt sei. SCHLECHT GEHEIZT Eine Fußbodenheizung wird von vielen Bau- herren als sehr angenehm empfunden. Gerne nehmen sie dafür einen gewissen planerischen und finanziellen Aufwand in Kauf. Ein Eigentümer hatte mit dem Heizungsbauer abgemacht, dass die neue Fußbodenheizung in der Lage sei, bei Außentemperaturen bis minus 16 Grad den Wohnraum auf 23 Grad Celsius zu erwärmen. Doch diese Leistung konnte auf Grund des Raumvolumens nicht erbracht werden. Das hätte nach Überzeugung des OLG München (Aktenzeichen 9 U 2902/14) der Heizungsbau- er erkennen und dem Bauherrn klar machen müssen. Er müsse die baulichen Gegebenheiten einbeziehen, weswegen hier ein Mangel seiner Arbeit vorliege. NEUER BODEN Regelungen im Mietvertrag, wonach ein Teppich- boden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarfsunabhängig erneuert werden muss, sind unwirksam. Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer einen Teil der Kaution zurückbehalten, weil der Mieter vor seinem Auszug keinen neuen Teppichboden verlegt hatte. Das AG Dortmund (Aktenzei- chen 425 C 2787/14) betrachtete die Regelung im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung als unwirksam, denn sie stelle wegen ihrer starren Formulierung eine unangemessene Benachtei- ligung des Mieters dar.