STEUER RECHT aufkommen

ALSTERTAL MAGAZIN | 117 STEUER & RECHT aufkommen. Wenn Kerzen z.B. wegen eines Notfalls (ein Haushaltsunfall eines Kindes etwa) unbeaufsichtigt geblieben sind, ging der Unaufmerksam- keit kein schuldhaftes Verhalten voraus dafür kann man dann auch nicht haftbar gemacht werden. Wir raten generell zu äußerster Vorsicht bei offenem Kerzenlicht. Insbesondere auf einem Weihnachtsbaum sollte auf Kerzen verzichtet werden. Darf ich Weihnachtsmusik auch etwas lauter hören? In den Adventswochen gehö- ren Weihnachtslieder für viele sprichwörtlich zum guten Ton aber eben nicht für jeden. Für stimmungsvolle Weihnachts- musik gilt wie für jedes andere Genre: Aus Rücksichtnahme vor den Nachbarn sollte auf eine verträgliche Lautstärke geachtet werden. Jeder Mieter darf hören was er will und so lange er will. Dabei sollte aber immer die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vor allem in den allgemeinen Ruhezeiten, also nach 22 Uhr, sollten keine Klänge mehr nach außen drin- gen, auch keine besinnlichen.