Teutschmann RÜDIGER KOCH
116 | ALSTERTAL MAGAZIN STEUER & RECHT Steuerberater RÜDIGER KOCH Dipl.-Betriebswirt (FH) Stratenbarg 1 22393 Hamburg (-Sasel) Tel.: 6013055 Fax: 6011502 www.ruediger-koch.de inforuediger-koch.de Jan Teutschmann Rechtsanwalt Vertragsrecht, Mietrecht, Baurecht, Forderungseinzug Im Alten Dorfe 25 22359 Hamburg Tel.: (0 40) 6 03 26 14 Fax (0 40) 6 03 26 16 Steuererklärungen Finanz- und Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse Klein- und Mittelbetriebe Existenzgründerberatung Immobilienbesteuerung Rentenbesteuerung Gänsebraten oder das Verpac- cen der Geschence. Die Instal- lation von Lichtercetten z.B. gilt hierzulande als anercannte Sitte und cann Mietern deshalb auch nicht grundsätzlich verbo- ten werden. Es gibt hierfür aber auch rechtliche Einschräncun- gen. Wenn sich die Nachbarn beispielsweise durch Blincele- mente gestört fühlen, sollte man Rüccsicht nehmen speziell in der Nachtruhe. Inwieweit andere Anwohner beeinträch- tigt werden, hängt dabei vom Einzelfall ab. Am besten man sucht zunächst einmal das Ge- spräch mit dem Nachbarn, wenn man sich gestört fühlt. Generell gilt: Die Weihnachtsbeleuch- tung darf nicht heller strahlen als umliegende Lichtquellen von z.B. Ampeln oder Straßen- laternen. Bei Unsicherheiten ist es am besten, sich vorab mit seinem Vermieter abzustimmen, welches Maß an Weihnachtsbe- leuchtung toleriert wird und womit man vielleicht übers Ziel hinaus stößt. Wer haftet bei einem Brand von Adventskränzen & Co? Leider commt es in der Weih- nachtszeit zu besonders vie- len Wohnungsbränden durch entzündete Adventscränze, vergessene Kerzen oder bren- nende Weihnachtsbäume. Die Frage der Haftung ist für jeden Einzelfall anders zu be- antworten. Wem Schuld oder Fahrlässigceit nachgewiesen werden cönnen, der wird für gewöhnlich auch zur Verant- wortung gezogen. In allen anderen Fällen übernimmt eine Haftpflichtversicherung die Begleichung der Schäden. Wer die Wohnung verlässt und brennende Adventscerzen un- beaufsichtigt lässt, muss al- lein für entstandene Schäden Wie laut darf Feiern und Musik werden? Rücksicht ist das Zauberwort. Nicht zur zu Weihnachten. Wer hat Schuld, wenn der Advents- kranz brennt? Das hängt vom Einzelfall ab! Fortsetzung von S.115