Möchten Ihre Immobilie
ALSTERTAL MAGAZIN | 105 IMMOBILIEN Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Aktuelle Angebote finden Sie in unserem neuen Shop Langenstücken 2 Zum Kauf Hamburg-Volksdorf Großzügiges Einfamilienhaus in ruhiger Lage, Wohnfläche 169 m, Grundstücksfläch ca. 835 m, Zimmer 7, Baujahr 1973, Kaufpreis 745.000,00, Courtage 6,25% inkl. MwSt. Objektnummer: 5519 Zur Miete Hamburg-Winterhude Wohnung mit Dielenfuß- boden im 1. OG in einem Altbau, Wohnfläche 49 m, Baujahr 1909, Miete 565,00, NK 50,00, Kaution 1.695,00 Objektnummer: 5603 www.bayer-hamburg.de Dipl.-Kfm. H.-P. Bayer GmbH Frahmredder 1b 22393 Hamburg Telefon (040) 47 11 34 44 www.bayer-hamburg.de Ihr Makler im Alstertal Zur Miete Norderstedt Neubau-Gewerbefläche Bürofläche ca. 77,90 m, Erstbezug, Baujahr 2016, Miete 1.050,00, NK 170,00, Courtage 3 Monatsmieten + MwSt. Objektnummer: 5553 Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist an strenge vertragliche Regeln gebunden. Ohne Notar geht gesetzlich rein gar nichts! S ind die Kaufverhandlungen erfolgreich abgeschlossen, gilt es für alle Beteiligten, eine schnelle und reibungs-lose Abwicklung des Vertrags sicherzustellen. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Jurist verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Seine Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages liegen bei 1,5 Prozent des Kaufpreises. Weitere zusätzliche Kosten fallen bei der Bestellung eines Grundpfandrechts sowie die Eintragung in das Grundbuchamt an. Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er den Kaufvertrag aufsetzen kann. Diesen muss er vor Unterzeichnung beiden Parteien vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam. Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich sind. Diese zahlen erst, wenn dem Grundstückserwerb keinerlei rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ist der Kauf abgewi- ckelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, damit der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zugesandt bekommt. DER UN- PARTEIISCHE Die notarielle Beurkundung bestätigt die unabhängige Beratung beim Kaufvertrag. Fo to : P o st b a nk