BAUTRÄGER Wissenswertes über
104 | ALSTERTAL MAGAZIN BAUTRÄGER ...automatisieren wir alle Garagen- und Grundstückstore, funkfernbedienbar. Lieferung von Toren aller Art. Montagen Reparaturen Wartungen und Notdienst. Sonderantriebe für andere Bauelemente. Planung und Erstellung kompletter Toranlagen. Elektrisch und handbetätigte Schranken für Parkplätze. in fo he w im at ic .d e Außer diesen ... Hamburg Tor zur Welt Wissenswertes über BAUTRÄGER Ein Bauträger ist eine Firma, die gewerbsmäßig Grundstücke kauft, bebaut und als Gesamtobjekt wieder verkauft. Auf einen guten Bauträger zu setzen, erspart viel Stress! S elbstverständlich ist nicht jeder Bauträger wie der andere. Deshalb ist es wichtig, einen seriösen zu finden. Besonders beruhigend ist hier ein guter Ruf: Ist der Bauträger schon lange im Geschäft und wird er von mehreren Seiten positiv beurteilt, spricht das für ihn. Hierzu kann man bei früheren Käufern sowie Banken und Baufirmen nachfragen, die früher in Projekten involviert waren. Sicherheit bringt es auch, eine Wirtschaftsaus - kunftei einzuschalten, die vor der Geschäftsanbahnung wichtige wirtschaftsrelevante Daten über den Bauträger herausfindet. Selbst - verständlich kosten derartige Dienste auch Geld. Schließlich sollte genau betrachtet werden, was der Bauträger im Vertrag anbietet. Die Gewährleistungsfrist sollte beispielsweise lang genug sein. Beim Bauvertrag selbst kann man kaum zu pingelig sein. Um Missverständnissen und eventuellen Streitereien vorzubeugen, sollte der Bau ganz genau beschrieben werden, die Pläne des Hauses komplett und detailliert sein und alle Zusicherungen der Parteien aneinander enthalten, auch und gerade, wenn sie vorher nur mündlich getroffen worden sind. Auch die finanzielle Frage muss im Vertrag genauestens festgelegt werden. Die vorher erwähnten Abschlagszahlungen müssen mit all ihren Modalitäten geklärt werden. Die Höhe dieser Abschlagszahlun - gen ist in der Makler- und Bauträgerverordnung genauer festgelegt. Die Bürgschaft der Bank gehört ebenfalls in den Vertrag. Auch die Fristen des Baubeginns und -endes müssen definiert werden, ebenso der Zustand, in dem das Objekt am Ende zu sein hat. Wenn schließlich der Bau beendet ist, gibt es die Abnahmen. In der Regel wird die Bauaufsichtsbehörde prüfen, ob ihre Vereinba - rungen eingehalten worden sind und der Landesbauordnung genüge getan worden ist. Wenn Verstöße dagegen festgestellt wurden, etwa weil während des Baus gepfuscht worden ist, kann es schlimms - tenfalls heißen, dass das gesamte Objekt wieder abgerissen werden Ein Laie kann beim Hausbau nicht alles unter Kontrolle haben. Bauträger vereinfachen die Sache!