Störbälle Vorsicht Urteile
IMMOBILIEN 040 / 6001 6001 www.fruendt.de ZENTRAL IN VOLKSDORF 3-Zi.-Wohnung in Villa, alles fuß- läufig erreichbar, ca. 85 m Wohnfl., guter Grundriss, sonniges WZ, EBK, Bad m. Fenster, G-WC, 2 Balkone, V: 134,2 kWh/(ma), Gas, Bj. 1996, E. KP: 340.000,- inkl. TG-Stellplatz. MITTEN IN SASEL 2.000 m traumhaftes Grundst. in Anliegerstraße direkt am Saseler Markt, ca. 260 m Wohnfl. zzgl. Nebenfl., Bj. 1979/2006. Teilbar in 1-3 WE, div. Nutzungsmögl., 3 Terr., Balkon, Kamine, Garagen, V: 58,7 kWh/ (ma), Öl/Solar, Bj. 1990, B. Kaufpreis: 995.000,-. FREIZÜGIG IN BERGSTEDT Ruhige Lage nahe Bergst. Markt. Solide Massivbauweise, Bj. 88, sehr gepfl., ca. 170 m Wohnfl, gr. Wohnzi. mit Kamin, 2 Schlafzi. im EG + 2 wohnliche Zi. im hellen Souterrain, Vollbad, G-WC,ca. 1.200 m Grdstk., Doppel-Carport uvm.; V: 179 kWh/(ma), Gas, Bj. 2009, F. Kaufpreis: 599.000,-. BESSER MIT EXPERTEN! GUTE ANGEBOTE VON FRÜNDT IMMOBILIEN Wenn Sie eine Immobilie im Nor- den der Stadt verkaufen möchten, sind die ersten Schritte eine fun- dierte Beratung und unsere Emp- fehlung zu einem optimalen An- gebotspreis. Starten Sie unter preis-check.fruendt.de mit einem unverbindlichen Preis-Quick-Check! MIT SICHERHEIT Claus-Ferck-Str. 34 Gilcherweg 7a Rodenbeker Str. 59 QuickCheck Vorsicht, Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht es um nervige Fußbälle, kurze Fristen, negative Bewertungen und mehr! SCHLECHT GERATED Ob die Umgebung einer Immobilie als gute oder durchschnittliche Wohnlage bewertet wird, das kann durchaus entscheidend sein. Denn die Antwort auf diese Frage hat unter Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden Mietspiegel zur Folge. In der Stadt Mannheim stritten sich Eigentümer und Mieter darum. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen. Am Ende musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich geklärt werden, wer denn nun eigentlich in letzter Konsequenz zwischen gut und durchschnittlich oder anderen möglichen Zuschreibungen unterscheiden kann. Das ist nach Überzeugung des BGH das jeweils erkennende, mit der Sache befasste Gericht. (Bundesgerichts- hof, Aktenzeichen VIII ZR 82/15) VIEL ZU SPÄT? Der Gesetzgeber hat Fristen gesetzt, binnen derer Immobilieneigentümer gegenüber ihren Mietern die Heizkosten abrechnen müssen. Doch was geschieht, wenn die Eigentümer eine kürzere Frist zugestehen, sich dann aber doch nicht daran halten? Diese Frage wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich geklärt. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 152/15) Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. Kurze Fristen, lange Fristen: Wie viel Zeit kann man sich für eine Heizkostenabrechnung lassen? Störbälle! Urteile um die Immobilie Fortsetzung auf Seite 120