MÜLL aktuelle Urteile

104 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Penthouse-Wohnung in HH-Poppenbüttel, BJ ca. 1972, Wfl. ca. 166m , ca. 50 m Dach- terrasse, 4 Zimmer, 2 Bäder, Panorama- fenster, offene Empore, Kamin, zus. Balkon, TG-Stellplatz, KP 580.000 Tel: 040-8081590 www.hamburgmakler.com Seit über 100 Jahren Immobilien- kompetenz in der Verwaltung und Vermittlung von Zinshäusern, Wohnanlagen und Geschäftshäusern. Seit 1939 befindet sich der Firmensitz am Jungfernstieg 34, dem denkmalgeschützten Heine-Haus Ihre Ansprechpartner: Hr. Berge: 040/357588-17 Herr Lux: 040/357588-61 Immobilienmakler und Grundstücksverwaltungen Jungfernstieg 34 20354 Hamburg DOPPELT GEMOPPELT Normalerweise wird die doppelte Haushaltsführung von Ar- beitnehmern geltend gemacht, die an einem Ort ihren privaten Lebensmittelpunkt haben (zum Beispiel in Gestalt der Famili- enwohnung) und an einem anderen, weiter entfernten Ort ihren Arbeitsplatz haben und dort ebenfalls eine Wohnung unterhalten. Doch was geschieht, wenn beide Wohnungen innerhalb einer einzigen, wenn auch sehr großen Stadt liegen? Mit dieser Frage musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Spezialgerichtsbarkeit befassen. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 7 K 7366/13; unter VI R 2/16 anhängig beim Bundesfinanzhof) Der Fall: Ein Arbeitnehmer machte in seiner Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung geltend. Seinen Angaben zu Folge ersparte er sich durch den zweiten Wohnsitz nahe am Ort der Berufsausübung eine Fahrtzeit von bis zu einer Stun- de (einfache Strecke). Doch das Finanzamt weigerte sich, das anzuerkennen. Innerhalb eines Ortes sei ein solcher Weg zum Arbeitsplatz durchaus noch im Bereich des Vertretbaren. Das Urteil: Unter den Bedingungen einer Großstadt, so hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung, sind Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres zumutbar. Das gelte insbesondere dann, wenn ein gut ausgebautes Netz an Nah- und Fernver- kehrsverbindungen existiere. Hier habe eine Nachprüfung mit dem Routenplaner ergeben, dass man mit dem Pkw 37 Minuten und mit der S-Bahn 57 Minuten unterwegs sei. Das Fazit der Richter: Dies liegt noch im Rahmen der einem Steuerpflichtigen zumutbaren Wegezeit. MONTE MÜLL Prinzipiell genießt jeder Grundstücksbesitzer die Freiheit, sich in seinem Garten zu verwirklichen. Doch die Grenzen dieses Auslebens sind dann erreicht, wenn die Allgemeinheit durch diese Aktivitäten belästigt wird. Das Anhäufen eines größeren Müllberges kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS untersagt werden. (Verwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen 7 L 1222/16 nicht rechtskräftig) Der Fall: Plastiktüten, gebrauchtes Mobiliar, organische Stof- fe ein Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen lagerte allerhand Gegenstände ein, die von anderen Menschen wohl als Abfall bezeichnet worden wären. Er selbst sah das nicht Fortsetzung auf S. 106 MÜLL und GL Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht es um Müllberge, Glastüren und doppelte Wohnungen!