Campi Miete planen

78 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Finanzierungsexperte Guido Porschen Poppenbüttler Hauptstr. 31 22399 Hamburg Tel. 040 645 05 415 guidoporschenhamburg.de www.porschenhamburg.de Volker Warnke Immobilien Saseler Kamp 25 22393 Hamburg vwimmo-warnke.de www.immo-warnke.de 040 / 601 78 74 seit 1977 Grundstücksbewertung - unabhängig - marktgerecht Stephan Teschke Diplom Sachverständiger (DIA/Uni Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Ihr Ansprechpartner für GuTe-Immobilienberatung Tel.: 040/ 61 18 77 01 auch abends und am Wochenende Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann nutzen Sie Ihren Vorteil beim Verkauf durch uns: Inhabergeführt und ausschließlich auf unser Alstertal und die Walddörfer spezialisiert. Immobilienvermittlung mit und Verstand Lesen Sie doch einfach einmal, was unsere Kunden auf unserer Homepage oder auf Yelp.de über uns schreiben. Kundenworte sagen mehr als jede Werbung! Wir leben hier. Wir arbeiten hier. Wir kennen hier www.alstertalmakler.com 040 - 531 31 05 Seit 20 Jahren dreht sich bei uns alles um Sie: Unseren Kunden! Miete, P Campi Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht es um alte Mietrückstände , wichtige Pläne und ein mobiles Heim! ROLLENDE STEUER Die Zweitwohnungssteuer ist bei den Bürgern nicht besonders beliebt. Wer will schon gerne dafür, dass er an einem anderen Ort eine weitere Immobilie unterhält, auch noch steuerlich zur Kasse gebeten werden? Doch nach Information des Info- dienstes Recht und Steuern der LBS kann es unter bestimmten Umständen sogar den Besitzer eines Mobilheim treffen. (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 2 A 186/15; 2 A 179/14) Der Fall: Eine Gemeinde forderte vom Besitzer eines bewegli- chen Heims (Holz-/Presspappekonstruktion auf gummibereiften Rädern) die Zweitwohnungssteuer. Der Betroffene hatte sein Gefährt als Dauergast auf einem Campingplatz abgestellt. Die Wohnfläche betrug knapp 27 Quadratmeter. Es gab eine Kochnische, einen Wohnbereich, einen Flur, einen Schlafplatz und eine Waschgelegenheit. Das Objekt verfügte allerdings über keine Heizung und war nicht winterfest. Die Verwaltung betrachtete das Mobilheim als sonstiges bebautes Grundstück Gebäude auf fremdem Grund und Boden und veranschlagte jährlich 202,20 Euro an Steuern. Das Urteil: Es handle sich tatsächlich um eine Zweitwohnung, entschieden die zuständigen Verwaltungsjuristen. Das Objekt werde zu Zwecken der persönlichen Lebensführung genutzt bzw. dafür vorgehalten. Die Ausstattung unterscheide sich nicht wesentlich von derjenigen einfacher Ferienhäuser. Die theoretische Beweglichkeit des Objekts wegen der Räder sei unerheblich, denn das Mobilheim bleibe stets am selben Ort. PLAN B? Bei größeren Bauprojekten sind nicht selten mehrere Architek- ten tätig, wenn auch mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Am Bauherrn liegt es aber nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, allen Beteiligten die für ihre Arbeit erforderlichen, fehlerfreien Pläne zu überreichen. (Bundesge- richtshof, Aktenzeichen VII ZR 193/14) Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit der Objekt- planung beauftragt und einen weiteren (Landschafts-)Archi- tekten mit der Planung der Außenanlagen. Weil letztgenannte Firma fehlerhafte Unterlagen erhalten hatte, gab es Probleme im Anschlussbereich. Es kam zu einem Feuchteeintrag und innerhalb des Gebäudes bildete sich Schimmel. Das Gebäu- de (eine Schule) konnte zeitweilig nicht genutzt werden und musste aufwändig saniert werden. Das Urteil: Ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte klar, Fortsetzung auf S. 80