Balkon ganz Einfach

84 | ALSTERTAL MAGAZIN BAUEN & RENOVIEREN Balkon ganz neu Herausspaziert! Wer einen Balkon sein Eigen nennt, kann sich glücklich schätzen. Immer noch müssen 43 Prozent aller Haushalte auf einen Balkon oder eine Terrasse verzichten. Baufirmen bieten jetzt ein- fache Verfahren für den nachträglichen Anbau. Der Balkon gilt als beliebtestes Naherholungsgebiet, jederzeit er- reichbar für kleine Pausen unter freiem Himmel. 57 Prozent der Haushalte in Deutschland besitzen einen Balkon oder eine Terrasse. Das begehrte Freiluftzimmer gilt rund 45 Prozent der Deutschen als wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche. Einfach: Balkonanbau auf Stützen Für den nachträglichen Anbau eines Balkons haben Eigentümer ver- schiedene Möglichkeiten: Leicht realisierbar ist ein selbsttragender vorgestellter Balkonanbau auf Stützen. Er erfordert nur wenige Ver- ankerungspunkte an der Fassade, was ihn von der Statik des Hauses unabhängig macht. Die Konstruktion ist schnell und vergleichsweise günstig umzusetzen. Ein stabiles und intaktes Mauerwerk ermöglicht auch eine freitragende Konstruktion mit an der Wand befestigten Trä- gern. Das macht Sinn, wenn sich der neue Balkon zum Beispiel über einer Hofeinfahrt befindet. Alternativ kann die Außenfläche auch in bereits vorhandene Hausnischen eingesetzt werden. Balkonanbauten sind aus Holz, Aluminium oder Stahl erhältlich. Erheblicher Wertgewinn Die Preise für einen Balkonanbau schwanken je nach Ausführung. Sie beginnen mit vorgefertigten Konstruktionen bei etwa 800 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Kosten für Montage und Balkon- tür. Wohneigentümergemeinschaften sollten einen Architekten mit einschlägigen Erfahrungen zurate ziehen, empfiehlt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse. Der Architekt berät Eigentümer, welche Konstruktion am besten zum Haus passt, holt die Baugenehmigungen ein und koordiniert die Anbaumaßnahmen. BHW Experte Neuborn: Die Investition in einen Balkon lohnt sich auch aus finanzieller Sicht, denn mindestens 25 Prozent der Balkonfläche können zur Wohnfläche dazugerechnet werden. Entscheiden sich in Mehrfamilienhäusern alle Parteien für einen Anbau, lässt sich die Modernisierungsmaßnahme auch günstiger kalkulieren. Baurecht für Balkonanbau Die baurechtlichen Vorschriften für einen Balkonanbau unterschei- den sich je nach Bundesland. Wird der Balkon als wichtiges Bauteil eingeschätzt, bedarf es in der Regel einer Genehmigung durch die Baubehörde; die Einschätzung, ob wichtig oder nicht, variiert. Um allen Risiken aus dem Weg zu gehen, sollte man sich daher frühzeitig vor Baubeginn bei der jeweiligen Baubehörde über das Landesbaurecht erkundigen. In jedem Fall müssen beim Balkonanbau die geltenden Mindestabstände zu den Nachbarn eingehalten und der örtliche Be- bauungsplan beachtet werden. Der Antrag an die Baubehörde umfasst folgende Dokumente: eine Beschreibung des Bauprojektes, einen vom Architekten oder der Baufirma unterschriebenen Bauplan, die statische Balkon-Berechnung und den amtlichen Lageplan. Bei der nachträglichen Ausstattung mit Balkonen an Mehrfamilienhäusern gilt das WEG-Recht, sagt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse. Optimal ist es, wenn alle Miteigentümer dieser Modernisierungs- und Ausbaumaßnahme zustimmen. Wollen nur einzelne Parteien einen Balkon anbauen, benötigen sie die schriftliche Erlaubnis der Wohneigentümer-Gemeinschaft. Lohn der Mühen: Die Wohnung gewinnt an Wert und man kann ganz entspannt den Zwischenurlaub auf Balkonien genießen! Ein Balkon auf Stützen ist eine vergleichsweise kostengünstige und wenig umständliche Maßnahme. Fo to : B on d a B a lk on e / B H W B a us p a rk a ss e