Unterstützung Kurzsichtige Augenarztpraxis
66 | ALSTERTAL MAGAZIN Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. F. Flohr Dr. med. B. Rose Dr. med U. Höfermann M. Tange Fachärzte für Augenheilkunde www.augenarzt-tange.de Augenarztpraxis Tange & Herkel Heegbarg 21 Alstertal-EKZ (Außengalerie) 22391 Hamburg-Poppenbüttel Tel.: 040 / 609 46 29 80 Allgemeine Sprechstunde Privatsprechstunde Kindersprechstunde mit Sehschule Kontaktlinsenanpassung Diagnostik und Therapie mit modernster Technik Grüner Star (Glaukom) Grauer Star (Katarakt) Makuladegeneration (AMD) Diabetische Retinopathie PRIVATÄRZTLICHE PRAXIS POPPENBÜTTEL (ab 1/2017) Bilsenkrautweg 27, Tel.: 416 299 77 PRAXIS FÜR ALLE KASSEN NEUE PRAXIS-ADRESSEN Hamburger Welle, Landwehr 2, Eingang C Tel.: 200 51 61 Gesichtsmodelierung mit Botox und Filler Lasertherapie Kindersprechstunde/Sehschule Ästhetische Lidchirurgie mit CO2-Laser Führerschein-Gutachten Mahmoud Saadat FACHARZT FÜR AUGENHEILKUNDE Mehr Menschen, die stark fehlsichtig sind, profitieren jetzt von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassen beteiligen sich künftig auch an den Brillengläsern für Patienten, die bei mehr als sechs Dioptrien kurz- oder weitsich- tig sind, sowie für Patienten mit einer Hornhautverkrümmung mit mehr als vier Dioptrien, erklärt Bernd Faehrmann, Leiter des Referats Heil- und Hilfsmittel im AOK-Bundesverband. So sieht es das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfs- mittelversorgung (HHVG) vor. Von der Neuerung profitieren 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, so die Angaben des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen. Bisher wurden die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Für volljähri- ge Versicherte war eine Kassenleistung nur möglich, wenn sie auf beiden Augen eine erhebliche Sehbeeinträchtigung hatten und mit einer Brille maximal 30 Prozent Sehvermögen erreicht haben. Wie hoch die Beteiligung der Kasse an den Brillengläsern ist, hängt von dem Festbetrag ab, den der GKV-Spitzenverband festgelegt hat, erläutert der AOK- Experte Faehrmann. Derzeit (Stand: April 2017) liegen die Festbeträge etwa zwischen zehn und 120 Euro - sie richten sich nach der Dioptrienhöhe und der Art des Brillenglases, das benötigt wird. Die Kosten für Kontaktlinsen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Für medizinisch nicht notwendige Leistungen wie das Bril- lengestell oder die Veredelungen der Brillengläser - wie Entspiegelung oder Härtung - übernimmt die Kasse keine Kosten. Diese tragen die Patienten selbst. Mit dem Gesetz zur Hilfsmittelversorgung werden auch die Rechte der Patienten auf Beratung und Information verbessert. Künftig sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten besser über Leis- tungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten informieren. BESSER HÖREN UND SEHEN Unterstützung Fo to : A O K für stark Kurzsichtige