VOLLER DRÖHNUNG GEFAHR
108 | ALSTERTAL MAGAZIN AUTO-WELT Gut. Besser. Best.bestcarwash-hamburg.de BEST CARWASH | Poppenbütteler Weg 94 MoFr 8:0019:00 Uhr | Sa 8:0018:00 Uhr | So 13:0018:00 Uhr Guter Service hat bei BEST CARWASH mehr als nur ein Gesicht. Unsere geschulten Mitarbeiter stehen seiten vielen Jahren für beste Pflege rund um Ihr Auto. Und neueste Technik + attraktive Waschprogramme sind zudem der Garant für optimale Waschergebnisse mit viel Extra-Schutz und Extra-Glanz. DIE DREI VON DER WASCHANLAGE. Q4_BEST_POPP_ANZ_ALSTER_10_2017 03.10.2017 21:00 Uhr Seite 1 GEFAHR BEI VOLLER DRÖHNUNG Riskant: Wer beim Radfahren Musik hört, verhindert, dass relevante Verkehrsgeräu- sche vollständig zu ihm durchdringen. Fo to : A D A C /B er nh a rd G rä f Viele junge Radfahrer tragen Kopfhörer oder Ohrstöpsel und können so nur sehr einge- schränkt das Verkehrsgesche- hen wahrnehmen. Das hat der ADAC bei einer groß angelegten Aktion in mehreren deutschen Städten herausgefunden. Von mehr als 7.300 beobachteten Schülern und Studenten ließen sich knapp 700 über Kopfhörer beschallen. Damit verhindert fast jeder zehnte junge Radfahrer, dass relevante Verkehrsge- räusche vollständig zu ihm durchdringen. Verkehrssitu- ationen können so schwerer eingeschätzt, angemessene Reaktionen verzögert oder gar verhindert werden. Dane- ben hat der ADAC überprüft, wie viele Radfahren mit ihrem Smartphone beschäftigt sind. Diese Zahl ist mit fast 160 deut- lich geringer, zeigt aber, dass viele junge Menschen die Ge- fahr durch Ablenkung eklatant unterschätzen. Gerade weil Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern ungeschützt sind, sind vorausschauendes Fahren und Aufmerksamkeit besonders wichtig. Radfahrer müssen je- derzeit bremsen können. Beide Hände müssen am Lenker sein, um auf Hindernisse reagieren zu können. Schätzungen gehen davon aus, dass jeder zehnte Verkehrsunfall mit Personen- schaden durch Ablenkung verursacht wird. Dabei spielen nicht nur Handys eine Rolle: Auch Navigationsgeräte, laute Musik oder Gespräche sowie einfache Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder das Aufsetzen der Brille können die Aufmerksam- keit des Fahrers stören. Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Der § 23 Abs. 1 der Straßenver- kehrsordnung StVO verbietet die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu ei- nem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer verletzt.