wünschen Weihnachtswünsche MARDER-PLAGE

126 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Winterzeit/Einbruchzeit, seien Sie jetzt bereit mit Sicherheitsrollläden! Einbruchsrate ist um 22% gestiegen Markisen und Sicherheitsrollläden von Andre Atzert - aus eigener Produktion - Atzert Rollläden, Markisen, Sonnenschutz www.rolladenatzert.de Ahrensburger Str. 66 Tel.: 040 / 68 91 36 16 Fax: 040 / 68 91 34 27 Frahmredder 7 22393 Hamburg Telefon: 040 - www.zimmermann-ivd.de 600 10 60 Weihnachtswünsche Vie len unserer vor- gemerkten Kunden wird um diese Jahreszei t bewusst, wie gern sie das nächste Weihnachtsfest vor dem eigenen Kamin verbringen würden. Sie möch t en e i n e en t - sprechende Immobilie veräußern? Rufen Sie uns an! Grundstücksbewertung - unabhängig - marktgerecht Stephan Teschke Diplom Sachverständiger (DIA/Uni Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Ihr Ansprechpartner für GuTe-Immobilienberatung Tel.: 040/ 61 18 77 01 auch abends und am Wochenende Wir wünschen Langenstücken 29, 22393 Hamburg i n f o w o k o i m m o b i l i e n . d e Telefon 040 - 636 036 96 W O H N KONZEPT IMMOBILIEN GmbH eine fröhliche Adventszeit, ein geruhsames Weihnachtsfest und für das JAHR 2018 alles Gute. Wir freuen uns über eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit. Neue Bauprojekte starten wir 2018 unseren Kunden und Geschäftspartnern Volker Warnke Immobilien Saseler Kamp 25 22393 Hamburg vwimmo-warnke.de www.immo-warnke.de 040 / 601 78 74 seit 1977 machen, gibt es immer wieder heftigen Streit: um die Fra- ge, was genau denn nun haushaltsnah ist und was nicht. Wenn Arbeiten für eine Immobilie ausgeführt werden, dies aber weit davon entfernt in einer Werkstatt geschieht, hat der Steuerzahler nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine Chance. (Finanzgericht Rheinland- Pfalz, Aktenzeichen 1 K 1252/16) Der Fall: Ein Ehepaar ließ zwei Sofas und einen Sessel neu polstern. Der Handwerker nahm die Möbel mit zu sich in die Werkstatt und verrichtete dort die Arbeiten. Anschließend versuchten die Eheleute, die Aufwendungen in Höhe von knapp 2.600 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung gel- tend zu machen. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. An derartige Leistungen habe der Gesetzgeber nicht gedacht, lautete die Begründung. Das Urteil: Zwar ende der Haushalt in steuerlichem Sinne nicht immer zwingend am Gartentor, entschieden die Finanz- richter. Das sehe man zum Beispiel daran, dass Gehwegrei- nigung und Winterdienst durchaus anerkannt würden. Aber die Arbeiten in einer Polsterei fielen keinesfalls unter diese Regelung. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zum Haushalt sei nicht zu erkennen. Hätte der Gesetzgeber auf diese Nähe keinen Wert gelegt, so hieß es im Urteil, dann hätte er auf das Tatbestandsmerkmal im Haushalt verzichten müssen. MARDER-PLAGE Der Verkäufer einer Immobilie hat den Erwerber über Sach- mängel des Objekts zu informieren insbesondere über sol- che, die der Käufer von sich aus gar nicht erkennen kann. Der akute Befall eines Hauses durch Marder gehört zu dieser Art von Sachmängeln. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss das erwähnt werden, nicht Fortsetzung von S. 125 Wann muss ein Wohnungs- käufer über früheren Marder- befall informiert werden?