Boden LEISETRETER LEISTENGEGEND

140 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN Immobilienmarkler Michael BucHHolz Tel.: 040 / 600 33 40 Saseler Damm 31 - 22395 Hamburg Ich wünsche allen Kunden, Geschäfts- partnern und Freunden ein frohes Weihnachtsfest verbunden mit den besten Wünschen für einen guten Start in das neue Jahr und einem herzlichen Dankeschön für das entgegengebrachte Vertrauen. Bauplatzsuche.jpg Fortsetzung auf S. 142 Boden? Stä Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal mit rechtlichen Problemen rund um den Bodenbelag! Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ausrutschte und sich verletzte, weil er nicht mehr schön anzusehen ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe Urteile deutscher Gerichte vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof vor, die sich mit diesem Thema befassen. LEISETRETER Wohnungsinhaber fühlten sich gestört, nachdem der über ihnen wohnende Eigentümer den Bodenbelag gewechselt hatte. Vorher war es der leisere Teppichboden gewesen, nachher war es Par- kett. Das sollte rückgängig gemacht werden, befand der Kläger. Schon bei der Errichtung des Gebäudes in den 70er Jahren sei schließlich von der hochwertigen Ausstattung mit Teppichböden die Rede gewesen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 73/14) gestand jedoch dem Miteigentümer die Wahl des Bodens zu. Die Belästigung sei unterhalb der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und somit zumutbar. LEISTENGEGEND Fehlende Fußleisten machen den Gesamteindruck eines Wohn- raumes im Regelfall bestimmt nicht schöner. Doch ein Mieter kann deswegen nicht automatisch seine monatlichen Zahlungen an den Eigentümer mindern. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Immobilie sei nämlich auch ohne Fußleiste möglich, befand das Amtsgericht Rheine (Aktenzeichen 14 C 230/11). Weder werde die Gesundheit der Mieterin beeinträchtigt noch müsse diese deswegen von ihren alltäglichen Gewohnheiten abweichen, hieß es im Urteil. HOCHWERTIG? In Berlin stritten Eigentümer und Mieter um eine andere Frage. Sie waren sich uneins darüber, ob ein Dielenboden unter die Rubrik hochwertiger Bodenbelag falle. Das hätte dem Mietspiegel zu Folge als Sondermerkmal eine höhere Einstufung des Objekts