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92 | ALSTERTAL MAGAZIN Finanzierungsexperte Guido Porschen Poppenbüttler Hauptstr. 31 22399 Hamburg Tel. 040 645 05 415 guidoporschenhamburg.de www.porschenhamburg.de Volker Warnke Immobilien Saseler Kamp 25 22393 Hamburg vwimmo-warnke.de www.immo-warnke.de 040 / 601 78 74 seit 1977 Frahmredder 7 22393 Hamburg Telefon: 040- www.zimmermann-ivd.de 600 10 600 Vollständige Referenzen unter www.zimmermann-ivd.de Häufigste Verkäufer- Rückmeldungen gute Beratung offenes Ohr professio nell kompe tent schnell IMMOBILIEN von unten Gefahr Fortsetzung auf S. 94 Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immo- bilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal mit rechtlichen Proble- men rund um Glatteis! Man weiß nie, wann es so weit ist. Binnen weniger Tage können die Temperaturen in Richtung Nullpunkt oder darunter sinken. Wenn dann noch Eisregen und Schnee dazu kommen, wird es auf Straßen und Wegen plötzlich gefährlich. Von einem Moment auf den anderen werden in der Folge die Grundstücksbesitzer verkehrssicherungspflichtig. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe Urteile deutscher Gerichte zum Thema Winterdienst gesammelt. ICH GLAUB, ES HACKT! Wenn ein Winterdienst seinen vertraglich zugesicherten Auf- gaben nicht nachkommt und das selbst auf ausdrückliche Auf- forderung weiterhin nicht tut, dann muss dieser Auftragnehmer für die Übertragung des Räumens auf eine andere Firma auf- kommen. Hier hatte ein neues Unternehmen erst einmal eine sieben Zentimeter dicke, feste Schnee- und Eisdecke aufhacken müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 1 K 259.10) entschied, der ursprüngliche Vertragspartner habe die Kosten dafür in Höhe von rund 630 Euro zu tragen ZUMUTBAR? An manchen Tagen müsste ein Grundstückseigentümer eigentlich ständig mit Schaufel und Besen bereitstehen, weil fortlaufend neuer Nachschub an Schnee und Matsch entsteht. Doch es gibt einen Vorbehalt des Zumutbaren, wie das Amtsgericht Berlin- Charlottenburg (Aktenzeichen 215 C 116/10) urteilte. Bei einem stark frequentierten Ort hier ein zentraler U-Bahnhof könne zwar sogar eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus noch zu wenig sein, weswegen der Verkehrssicherungspflichtige bei einer Unterschreitung hafte. Das müsse man allerdings bei einem Eigenheimgrundstück großzügiger sehen, ein Be- reitschaftsdienst in diesem extremen Ausmaß sei von privater Seite nicht zu erwarten. SCHAUFELBEFREIUNG Häufig sieht es die Hausordnung vor, dass Mietern der Winter- dienst übertragen wird im Falle mehrerer Parteien zum Beispiel wöchentlich wechselnd. Ein älterer, auf die 80 zugehender Mieter, der die Pflicht lange Zeit erfüllt hatte, bat um eine Befreiung. Es sei ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, Schnee zu schippen. Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 1 S Grundstücksbewertung - unabhängig - marktgerecht Stephan Teschke Diplom Sachverständiger (DIA/Uni Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Ihr Ansprechpartner für GuTe-Immobilienberatung Tel.: 040/ 61 18 77 01 auch abends und am Wochenende