Wenn Ihre Immobilie

ALSTERTAL MAGAZIN | 95 IMMOBILIEN Einzelfalles, dass der Passant mit seinem Verhalten den Umstän- den nicht ausreichend Rechnung getragen habe und deswegen selbst haften müsse. SCHNEEGRENZE Wenn ein Eigentümer verpflichtet ist, den nächstgelegenen Gehweg winterdienstlich zu versorgen, dann muss er das im Normalfall auch tun. Allerdings stößt das auf gewisse Grenzen. So hatte eine Anwohnerin gar keinen unmittelbar an ihr Grund- stück angrenzenden Weg, stattdessen nur einen zum Parken genutzten unbefestigten Randstreifen und die Fahrbahn. Der nächste Bürgersteig folgte erst auf der anderen Straßenseite. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 1 K 366.11) urteilte, dass die Fahrbahnmitte eine natürliche Grenze bilde, über die hinaus keine Verpflichtung zum Winterdienst bestehe. G ra fik : L B S/ To m ic e k Wer wann wen zum Räumen auffordern darf, muss manchmal gerichtlich geregelt werden! | Recht und Steuern | Bauen und Renovieren | Technik und Energieeinsparung | Wertermitt lung | Kauf und Verkauf | Finanzierung und Versicherung | Vermietung und Verwaltung Neutrale Experten-Beratungen rund um Haus, Grundstück oder Ihre Eigen- tumswohnung. Erfahren Sie mehr über Ihre weiteren Vorteile: www.grundeigentuemerverband.de Wenn es um Ihre Immobilie geht Vorsitzender: Heinrich Stüven Rechtsanwalt Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. Glockengießerwall 19 20095 Hamburg Telefon 040 30 96 72 0 Fax 040 32 13 97 Grundeigentümer-Verband Hamburg die Institution seit 1832