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66 | ALSTERTAL MAGAZIN SENIOREN Es galt, eine verbundweit einheitliche Regelung abzustimmen, die von allen Busverkehrsunternehmen mitgetragen wird. Insbesondere eine angemessene Lösung für unsere Schulungsteilnehmer musste gefunden werden. Diejenigen, die an einer Schulung teilgenommen hatten, wurden in einem persönlichen Schreiben über einen kostenlosen Shuttle-Service informiert, der ihnen bis zum bundesweiten Erlass zur Mitnahme von E-Scootern zur Verfügung steht. Allerdings bleibt hier die Frage offen, wie sich die Situation der Betroffenen nun verändert hat. Denn obwohl der HVV sagt, dass die Ergebnisse des Gutachtens nicht schnell umsetzbar waren, kam die Entscheidung für die Betroffenen sehr plötzlich. Für Mitte Dezember angesetzte Schulungen für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen wurden aus organisatorischen Gründen abgesagt. Auch auf das Leben der E-Scooter-Fahrer hat das Verbot massive Auswirkungen. Die Vorstandsvorsitzende des Club 68 e.V., einem Verein für Be- hinderte und ihre Freunde, Christina Pfeiffer, die selber E-Scooter- Fahrerin ist, sagt: Wir sind alle völlig selbständig gewesen und plötzlich sind wir von diesem Fahrdienst abhängig und das versetzt mich außerordentlich in Wut. Uns wurde die ganze Selbstständigkeit genommen, wir haben unser Leben alleine geregelt, waren auf keine Hilfe angewiesen, wir konnten einkaufen, wir konnten tun und lassen was wir wollten und jetzt plötzlich werden wir Behinderten in eine Rolle gedrückt so nach dem Motto mit den Behinderten kann man es ja machen. Ebenfalls von dem Verbot betroffen sind Senioren, die nicht mehr dazu in der Lage sind, längere Strecken zu gehen und deshalb einen Scooter nutzen. Beispiele aus anderen Ländern zeigen durchaus, dass man eine Lösung finden kann. In Norwegen wird beispielsweise nicht zwischen Elektro - mobilen und Rollstühlen unterschieden. Dort ist eine maximale Länge der Hilfsmittel auf 1,27 m festgelegt. Eine realistischere Angabe als 1,20 m, wie Helga Stein, ebenfalls E-Scooter-Fahrerin, findet. Auch Dennis Thering von der CDU reagiert mit Unverständnis auf das Handeln des HVVs: Mobilität ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. [...] Umso unverständlicher war und ist, dass der HVV bei der Beförderung von E-Scootern drei Tage vor Jahresende den Rückwärtsgang eingelegt und ein Beförderungsverbot für E-Scooter verhängt hat. Dabei hatte der HVV in den letzten sechs Monaten (im Juli und Oktober) einen Beförderungsausschluss gleich zweimal ausgeschlossen und die Betroffenen zu Schulungen verdonnert. Diese Schulungen haben sich nun als komplett nutzlos erwiesen. Mittlerweile gibt es einen bundesweiten Erlass für die Beförderung von E-Scootern. Dieser stammt vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach dürfen die Gefährte, die mitgenommen werden dürfen, nur bis zu 1,2 m lang sein und mit aufsitzender Person nicht mehr als 300 kg wiegen. Zudem soll es sich dabei um ein vierrädriges Fahrzeug handeln, bei dem u.a. eine Feststellbremse vorhanden sein muss. Ebenso müssen die Busse für eine Mitnahme gerüstet sein. Bei dem Rollstuhlplatz wird eine Haltevorrichtung gefordert, die mindestens 28 cm überstehen soll. Problematisch dabei bleibt, dass es momentan aber noch keine Scooter gibt, die diesen Vorgaben entsprechen. Katrin Gochermann Mobilität gefährdet Für den Alltag ist ein E-Scooter für Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, ein sehr wichtiges Hilfsmittel. Fortsetzung von Seite 65 Fo to : I nv a ca re ALSTER MAGAZIN KULTUR 26 ALSTER-MAGAZIN NR. 5 2016 und auf - in Ihrer die Hamburgs Frauen begeistern! Werben auch Sie mit Ihrem Unternehmen in Hamburgs führendem Frauentitel. Nutzen Sie jetzt attraktive Frühbucher-Rabatte . HAMBURG WOMAN- Hotline: 040 538 9 300 und www.HamburgWoman.de Endlich Themen HAMBURGWOMAN.DE Das große Frauenportal. APP jetzt downloaden! ALS PR INTAUSGABE UND ONL INE :