Alle Jahre wieder

110 | ALSTERTAL MAGAZIN IMMOBILIEN 25 JAHRE Frahmredder 7 22393 Hamburg Telefon: 040 - 600 10 60 www.zimmermann-ivd.de Alle Jahre wieder! Zu jeder Jahreszeit gibt es für Immob i l i ene i gen tümer etwas zu tun. Nachdem das letzte Herbstlaub aufgenom- men ist, entsteht oft der Wunsch, die Arbeit im nächsten Jahr zu reduzieren. Möglichkeiten gibt es viele: Verkauf Vermietung Leibrente ggf. Grundstücksteilung Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung entwickeln! Grundstücksbewertung - unabhängig - marktgerecht Stephan Teschke Diplom Sachverständiger (DIA/Uni Freiburg) für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Ihr Ansprechpartner für GuTe-Immobilienberatung Tel.: 040/ 61 18 77 01 auch abends und am Wochenende Volker Warnke Immobilien Saseler Kamp 25 22393 Hamburg vwimmo-warnke.de www.immo-warnke.de 040 / 601 78 74 seit 1977 gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches Verhalten spricht laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe. Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000 Euro gegangen. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17) MÖBELZUSCHLAG Es kommt inzwischen nicht selten vor, dass möblierte Woh- nungen oder Häuser vermietet werden. Das bringt unter Um- ständen für beide Seiten Vorteile: Der Vermieter kann das bereits vorhandene Mobiliar im Hause belassen, der Mieter muss sich nicht nach einer neuen Ausstattung umsehen. Doch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist aus steuerlichen Gründen eine gewisse Vorsicht nötig. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 14/17) Der Fall: Eltern hatten an ihren Sohn eine teilmöblierte Woh- nung vermietet. Unter anderem befanden sich darin eine neue Fortsetzung von S. 109 Bei möblierten Wohnungen muss man sich gegenüber dem Fiskus auch nach dem Mietspiegel richten!