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ALSTERTAL MAGAZIN | 111 IMMOBILIEN Weihnachten vor dem Kamin im neuen Heim feiern? Charmantes freistehendes 50er-Jahre EFH in HH-Wellingsbüttel, Erstbezug nach Sanierung 2018, 160m 2 Wfl., 5 Zi., EBK, 2 Bäder, GWC, Kamin, TG, VK, Garten, ab sofort (gerne langfristig) zu vermieten Tel. 01514 0408354 mail: hausverwaltung_hamburgweb.de magazine-fuer-hamburg.de Einbauküche, eine Waschmaschine und ein Trockner. In ihrer Steuererklärung machten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie unterlie- ßen es, für die mitvermieteten Geräte die ortsübliche Vergleichsmiete geson- dert zu erhöhen, berücksichtigten die überlassenen Gegenstände jedoch nach dem Punktesystem des Mietspiegels. Das Finanzamt erkannte die Werbungs- kostenüberschüsse nicht in voller Höhe an, weil es von einer verbilligten Vermietung der Wohnung ausging. Das Urteil: Die höchsten deutschen Fi- nanzrichter legten dar, dass sie von Vermietern im Regelfall tatsächlich die Angabe eines Möblierungs- zuschlages erwarten. Schließlich müsse man in solch einer Lage von einem gesteigerten Nutzwert des Objekts ausgehen. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete ist der ört- liche Mietspiegel heranzuziehen. Sieht der Mietspiegel z. B. für eine überlassene Einbauküche einen prozentualen Zuschlag oder eine Erhöhung des Ausstattungsfak- tors über ein Punktesystem vor, ist diese Erhöhung als marktüblich anzusehen. Lasse sich jedoch dem Mietspiegel dazu nichts entnehmen und gebe es auch am örtlichen Miet- markt keine Erkenntnisse über einen realisierbaren Möblierungszuschlag, dann dürfe man sich auf die ortsübliche Miete ohne Zuschlag beschränken. G ra fik e n: L B S/ To m ic e k Carport wegen Kastanien-Einschlag? Nicht so einfach, wie unser Fall zeigt.