Spar- Endspurt Zinsen

106 | ALSTERTAL MAGAZIN Sparer bekommen derzeit kaum mehr Zinsen auf ihre Ersparnisse. Umso wichtiger sind daher beim Vermögensaufbau staatliche Förderungen. Doch Millionen Deutsche lassen sich die Zuschüsse durch die Lappen gehen. Wer diesen Fehler in 2018 nicht wiederholen möchte, hat noch bis Ende des Jahres Zeit, die Förderungen vom Staat einzustreichen. M it Wohn-Riester, Arbeitnehmersparzulage und Woh-nungsbauprämie können Arbeitnehmer dreifach pro- fitieren. Um tatsächlich die volle Fördersumme zu erhalten, müssen sie aber noch bis Jahresende den erforderlichen Eigenbetrag leisten, erklärt Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Wohn-Riester: Die höchstmögliche Fördersumme erhält, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro. Eine vierköpfige Familie kann durch Grund- und Kinderzulage bis zu 950 Euro im Jahr an Zu - schüssen erhalten, erklärt Eiß. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile kommen. Berufseinsteiger unter 25 erhalten bei Abschluss eines Riester-Bausparvertrags zudem einen einmaligen Bonus vom Staat in Höhe von 200 Euro. Förderung für Arbeitnehmer: Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten, Beamten oder Auszubildenden zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, zum Beispiel auf einen Bauspar - vertrag. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Aktuell nutzen rund 40 Prozent der Berufstätigen den Zuschuss, ergab eine Studie von Kantar TNS doch viele verzichten auf die Gabe vom Chef und lassen sich dadurch bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Wohnungsbauprämie: Bauwillige, die bis zu 512 Euro im Jahr für ihren Bausparvertrag aufbringen, erhalten vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent der investierten Summe. Über 30 Millionen Deutsche sind laut TNS Infratest derzeit förderberechtigt und haben so die Chance auf bis zu 45 Euro extra pro Jahr. Doch gerade einmal ein Fünftel aller Berechtigten nutzt die Wohnungsbauprämie, um ihr Sparvolumen zu erhöhen. Auch bei der Wohnungsbauprämie sind Einkommensgrenzen zu beachten! Baukindergeld: Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende, die Wohneigentum kaufen oder bauen, können seit Mitte September dieses Jahres das neue Baukindergeld beantragen. Grundvoraus - setzung für die Förderung ist allerdings, dass die Familie erstmalig Wohneigentum erwirbt und tatsächlich in der geförderten Immo - bilie wohnt. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro. Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen von 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind darf allerdings nicht überschritten werden. IMMOBILIEN Spar- Endspurt! Bis zum 31. Dezember können Sparer noch die vollen staatlichen Zulagen beantragen Fo to : B a us p a rk a ss e Sc hw ä b is ch H a ll